Nutzungsbedingungen von AXICUS
§ 1 Allgemeines
(1) Folgende Nutzungsbedingungen von uns, AXICUS GmbH, Pascalstraße 57, 52076 Aachen (im Folgenden Anbieter oder AXICUS genannt), gelten für alle Leistungen des Anbieters, die im Rahmen von Software as a Service (nachfolgend „SaaS“) dem Kunden zur Verfügung gestellt werden
(2) Sofern nicht ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart, finden abweichende Bedingungen des Kunden keine Anwendung.
(3) Der Anbieter vertreibt eine Verwaltungssoftware für Disposition. Er stellt unter anderem Software über das Internet bereit, welche über eine Zugangssoftware genutzt werden kann („Software as a Service“). Der Kunde möchte eine Lizenz zur mietweisen Nutzung der Software über das Internet erwerben. Entsprechend regeln die Nutzungsbedingungen die Bedingungen zum Erwerb der Lizenz und zum Umfang der gestatteten Nutzung.
(4) Der Kunde versichert, Unternehmer zu sein. Unternehmer im Sinne dieses Vertrags sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(5) Soweit diese Nutzungsbedingungen keine spezielleren Regelungen enthalten, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AXICUS.
§ 2 Vertragsgegenstand - SaaS Dienste -
(1) Vertragsgegenstand ist
- die mietweise Überlassung von Software durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über das Internet.
- die Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter.
(2) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand. Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner Computer (erforderliche Hard- und Software).
(3) Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand.
§ 3 Einräumung von Speicherplatz
(1) Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird der Anbieter den Kunden hierüber benachrichtigen.
(2) Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Speicherplatzes behält sich der Anbieter das Recht vor ein Speicherkontingent zu kündigen. Vor der Kündigung erhält der Kunde eine Verwarnung und hat im Anschluss vier Wochen Zeit den Speicher auf die vertragsgemäße Nutzung zu reduzieren.
(3) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.
(4) Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmäßig eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden an. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung sind.
(5) Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das aktuellste Backup wieder eingespielt (soweit technisch möglich). Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.
§ 4 Zugänge
(1) Der Kunde erhält vom Anbieter mit Vertragsbeginn die Zugangsdaten für den Administrationszugang der Software.
(2) Der Kunde kann innerhalb der Software Nutzer anlegen. Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Kunde wird die Identität der Nutzer überprüfen und deren Nutzerdaten in einem Verzeichnis seiner registrierten Nutzer („named user“) zusammen mit dem jeweiligen Zugangscode dokumentieren.
§ 5 Nutzungsrechte an der Software
(1) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränktes Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in diesen Nutzungsbestimmungen eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses usw.. Eine Nutzung ist nur innerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs gestattet. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verwerten, gleich ob durch Verkauf, Vermietung oder durch andere Verwertungsarten.
(3) Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Daten ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überträgt. Dies umfasst das Recht, die Daten des Kunden bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Anbieters besteht. Insbesondere nach der Kündigung des Vertrages, kann der Kunde die Löschung sämtlicher Daten verlangen oder aber ein Backup beauftragen, um Fristen seiner eigenen Geschäftstätigkeit einzuhalten. Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur weiteren Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
§ 6 Unterbrechung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.
(2) Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten zu speichern, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung stehenden Speicherplatz keine Daten zu speichern, die gegen die guten Sitten verstoßen und keine Nutzung vorzunehmen, die dem Anbieter unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere eine Nutzung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z.B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstoßende oder gegen die Interessen des Anbieters oder deren Vertragspartner gerichtete Inhalte enthält.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Speicherung auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Prüfpflicht des Anbieters besteht nicht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(7) Die von dem Kunden auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle gewerblichen Schutz -und Urheberrechte beachtet werden. Der Kunde räumt dem Anbieter insbesondere das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen.
(8) Der Kunde wird seine Nutzer dazu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungsgegenstände unter diesem Vertrag geltenden Bestimmungen und Pflichten einzuhalten.
(9) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Daten verantwortlich.
(10) Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
- Ausreichende Bandbreite und Quality-of-Services, sowohl im lokalen Netzwerk des Kunden, als auch auf der Leitung des Netzbetreibers des Kunden
- VPN-fähige Router.
Weitere technische Voraussetzungen kann der Anbieter dem Kunden vor Vertragsschluss auf dessen Anfrage gesondert zur Kenntnis geben.
(11) Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder Beeinträchtigungen der Leistungsgegenstände verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich hierüber zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, so gilt § 536c BGB entsprechend. Ist zur Behebung der Störung der Zugriff auf den Zugang des Kunden im Wege der Fernwartung notwendig, so wird er dem Anbieter diesen Zugriff ermöglichen.
(12) Stellt sich nach Abgabe einer Störungsmeldung heraus, dass keine Störung der technischen Einrichtungen seitens des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter, die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
(13) Für den Fall, dass die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter.
(14) Im Fall der Verletzung der vorstehenden Pflichten haftet der Kunde gegenüber dem Anbieter, inklusive der Freistellung des Anbieters von Forderungen Dritten aus der Pflichtverletzung des Kunden. Insoweit wird insbesondere, aber nicht abschließend, auf die §§ 6, 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AXICUS verwiesen.
(15) Der Kunde überprüft bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z.B. zum Marktplatz) innerhalb der Software eigenständig, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens AXICUS hinsichtlich Übertragung sowie dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.
(16) Wenn der Kunde Daten von Dritten an AXICUS weitergibt, übernimmt er die Verantwortung, dass die Weitergabe zulässig ist, weil der Dritte eingewilligt hat oder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt (z.B. nach § 26 BDSG). Der Kunde stellt AXICUS auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der rechtswidrigen Weitergabe ihrer Daten beruhen. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die der AXICUS im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen. Für den Schaden, den der Kunde dadurch verursacht, dass er der AXICUS rechtswidrig Daten Dritter übermittelt, haftet der Kunde in vollem Umfang.
§ 8 Vertragswidrige Nutzung
(1) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich dabei nach billigem Ermessen und wird gemäß dem Einzelfall bewertet.
(2) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in § 9 Abs. 1 - Abs. 7 genannten Pflichten, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, das monatliche Entgelt zu zahlen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 9 Abs. 1 - Abs. 2 die betroffenen Daten zu löschen.
(5) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 9 Abs. 1 - Abs. 7 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§ 9 Entgelt
(1) Ein Entgelt wird nur von Kunden erhoben, die die Software nutzen, um unter Vermittlung von AXICUS Maschinen zu vermieten. Von den Kunden, die die Software nutzen, um unter Vermittlung von AXICUS Maschinen anzumieten, erhebt AXICUS kein Entgelt.
(2) Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Es ist beginnend mit dem dritten Monat nach dem Monat, in dem erstmals Zugangsdaten übermittelt worden sind, zu zahlen.
(3) Das monatliche Entgelt beträgt 59,00 EUR für Kunden mit keinen oder bis einschließlich 19 Mitarbeitern und 99,00 EUR für Kunden mit mehr als 19 Mitarbeitern.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2,00 je Rechnung berechnet.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, das Entgelt für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal-, Betriebs-, und vergleichbaren Kostensteigerungen maximal einmal im Halbjahr angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail drei Monate vor Preiserhöhung ankündigen; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter leistet nach den Regeln des Mietrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände.
(2) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Rechte oder Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(3) Mängel der Software werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Miete nicht in Verzug ist.
(4) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(5) Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
(7) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
(9) Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Kunden oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt (vgl. hierzu auch den folgenden § 11 der Nutzungsbedingungen), bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß den vorstehenden Ziffern gelten nicht bei der Haftung für Körperschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11) Im Übrigen gelten wiederum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AXICUS.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.
§ 12 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Mit der Anforderung der Zugangsdaten gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages über SaaS Dienste ab, welches der Anbieter durch die Übermittlung der Zugangsdaten annimmt.
(2) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(3) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung muss mindestens in elektronischer Form erklärt werden. Fristwahrend ist ausschließlich der rechtzeitige Zugang.
(4) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt; zu den vertragswesentlichen Pflichten zählt insbesondere die fristgerechte Zahlung der Gebühren. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere auch vor, wenn die andere Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;
(5) Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsrechte des Kunden.
Stand: 01.04.2021